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Glühen

Den Glühvorgang Unterteilt in mindesten 3 Phasen

  • Anwärmen (auch Aufwärmen oder Hochwärmen) - In der Anwärmphase wird das Werkstück auf die Haltetemperatur gebracht.
  • Halten - In der Haltephase wird das Werkstück bei einer konstanten Haltetemperatur gehalten. Sie dient dem Temperaturausgleich im Werkstück und der Gleichgewichtseinstellung chemischer und physikalischer Vorgänge im Werkstoff. Die dazu notwendige Dauer wird Haltezeit genannt und ist abhängig außer von dem zu erzielenden Ergebnis auch von der Werkstückgeometrie und der Anordnung der Werkstücke im Glühofen bzw. der Wärmebehandlungsanlage.
  • Abkühlen - In der Abkühlphase wird das Werkstück wieder auf Umgebungstemperatur gebracht.

Sowohl in der Anwärm- als auch in der Abkühlphase kann die Einhaltung spezifischer Anwärm- und Abkühlgeschwindigkeiten erforderlich sein.
Werkstoffe für hohe Anforderungen erfordern teilweise eine Auflösung der 3 genannten Phasen in weitere Teilphasen. So existiert für den Werkstoff 2.4669 eine 9-stufige Wärmebehandlung. Zur sprachlichen Unterscheidung werden solche komplexen Wärmebehandlungen auch Glühvorschrift oder Glühprogramm genannt. Wobei Glühprogramm homonym gebraucht wird und auch

  • die zeitliche Abfolge von Glühungen verschiedener Werkstücke oder
  • die Zusammenstellung der möglichen Glühungen für ein Produkt(-sortiment)

Glühverfahren | Auflistung

Beim Weichglühen von Stahl werden vorhandene Ausscheidungen von Zementit oder Perlit reduziert, um die Härte und Festigkeit des Stahls zu reduzieren und die Verformung zu erleichtern. Typische Temperaturen hierfür sind 680°C - 780°C.

Beim Grobkornglühen soll die Größe der einzelnen Kristallite erhöht werden. Damit erniedrigt sich die Festigkeit und Zähigkeit des Materials, was bei bestimmten spanabhebenden Bearbeitungsmethoden gewünscht wird.